Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung gehört wie die gesetzliche Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung zum deutschen Sozialversicherungssystem. Sie ist ein wichtiger Baustein im deutschen Gesundheitssystem. Zudem ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung für die meisten Bürger.
Die Aufgabe dieser Versicherung ist es, die Gesundheit eines jeden Versicherten aufrecht zu erhalten, wiederherzustellen bzw. zu fördern. Alle Krankenkassen sind verpflichtet ihren Versicherungsnehmern die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen anzubieten – manch eine Versicherung lockt derzeit mit kostenlosen Zusatzleistungen.
Die Aufgabe einer Versicherung besteht darin, die Gesundheit eines jeden Versicherten aufrecht zu erhalten, wiederherzustellen bzw. zu fördern. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind dazuverpflichtet, ihren Versicherten did gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen anzubieten. Dabei gibt es kaum Unterschiede.
Egal ob es sich um Routineuntersuchungen, Facharztbesuche, Medikamente oder langfristige Therapien handelt – die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen häufig nur einen geringen Teil. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Verpflichtungen wird immer weiter gekürzt, sodass Versicherungsnehmer einen immer größer werdenden Teil selbst tragen oder auf Zusatzversicherungen zurückgreifen müssen.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich kaum, in den vorgeschriebenen Werten. Doch hin und wieder bietet ein Versicherer kostenfreie Zusatzleistungen, wie etwa die Übernahme von Kosten für Homöopathische Behandlungen.
Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der richtigen gesetzlichen Krankenversicherung für Ihre Bedürfnisse.
Private Krankenversicherung
Sofern Ihr Jahresbruttoeinkommen den Wert von 53.550 Euro übersteigt, können Sie als Angestellter über einen Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung nachdenken. Für Selbstständige, Freiberufler und Beihilfeberechtigte gibt es keine Einkommensgrenze.
Als gesetzlich Versicherter sind Sie von Leistungskürzungen kaum geschützt. In der privaten Krankenversicherung (PKV) können Sie Ihren Leistungskatalog individuell zusammenstellen. Diese Leistungen werden vertraglich festgeschrieben und sind somit über die gesamte Vertragslaufzeit gültig.
Wie beim gesetzlichen Pendant beteiligt sich der Arbeitgeber auch bei der privaten Krankenversicherung zur Hälfte an den Beitragskosten. Die sogenannten Basis-Beiträge sind zudem als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Ein Teil der Beiträge wird als Alterungsrückstellung gewinnbringend am Kapitalmarkt angelegt. Diese Rückstellungen dienen im Alter dazu, die höheren Gesundheitskosten zu finanzieren. Diese Kapitalreserve gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
Um die passende private Krankenversicherung zu finden, vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.